Regelmäßige Prüfungen durch den Betreiber
In regelmäßigen Abständen von nicht mehr als sechs Monaten sind die Wandhydranten durch den Betreiber zu überprüfen. Die genauen Intervalle sind anhand einer Gefahrenanalyse sowie aufgrund von Erkenntnissen vorangegangener Prüfungen eigenverantwortlich festzulegen. Werden bei den regelmäßigen Prüfungen Mängel festgestellt, so sind die Prüfintervalle zu verkürzen und/oder zusätzliche Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, um die ständige Funktionsbereitschaft der Wandhydranten sicherzustellen.
Jährliche Instandhaltung
Instandhaltungsarbeiten sind nur durch einen Sachkundigen im Sinne von DIN 14462 ausführen zu lassen. Druckprüfungen so durchführen, dass keine unzulässige Druckbeaufschlagung der Versorgungsleitung auftritt, da ansonsten schwere Schäden an der Leitungsinstallation und/oder angeschlossenen Armaturen auftreten können.
Nicht betriebsbereite Wandhydranten sind sofort mit einem Hinweisschild „Außer Betrieb“ zu kennzeichnen. Der Brandschutz muss dabei für die Dauer des Ausfalls dieses Wandhydranten anderweitig sichergestellt werden.
Instandsetzungsarbeiten dürfen nur durch Brandschutz-Sachkundige im Sinne von DIN 14462 und DIN EN 671-3 ausgeführt werden. Nur Original-Ersatzteile verwenden! Insbesondere bei Schlauchhaspeln nur Teile verwenden, die der zugrundeliegenden Erstzulassung entsprechen!
Die Instandhaltung von Wandhydranten und Wandhydrantenanlagen ist jährlich gemäß den Anforderungen in DIN 14462 und DIN EN 671-3 durchzuführen, sofern anderweitig keine höheren Anforderungen gestellt werden.