Die Installation ist nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und Vorschriften durch eine Fachfirma durchzuführen. Hierbei sind insbesondere DIN 1988-600 für die Löschwasserversorgung und DIN 14462 für die brandschutzseitigen Anforderungen zu beachten. Durch eine nicht normkonforme Installation kann der Brandschutz beeinträchtigt sein.
Direkt mit dem Trinkwassernetz verbundene Anlagen können aufgrund der langen Stagnations-zeiten des Wassers in den Leitungen eine Gefahr für die Trinkwasserqualität darstellen, wenn sie ohne eine geeignete Sicherungseinrichtung mit dem Trinkwassernetz verbunden werden. Diesbezüglich sind insbesondere die Anforderungen nach DIN 1988-600 für die sogenannte Löschwasserübergabestelle zu beachten.
Werden Wandhydranten installiert, müssen also zwei grundlegende Anforderungen beachtet werden:
Der Montageort des Wandhydranten ist entsprechend des Brandschutzkonzepts auszuwählen. Dabei ist darauf zu achten, dass Fluchtwege auch beim Öffnen der Wandhydrantentüren nicht versperrt oder unzulässig verengt werden. Wandhydranten sollten nicht direkt im Treppenhaus installiert werden, wenn Sie zum Löschangriff auf den einzelnen Etagen geplant sind. Im Brandfall kann sonst der Fluchtweg aufgrund von Raucheintritt durch die gegebenenfalls geöffnete Tür bzw. aufgrund der ausgelegten Schlauchleitung beeinträchtigt werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Türen der Wandhydranten sowie die enthaltene Schlauchhaspel um mind. 170° geöffnet bzw. ausgeschwenkt werden können. Der Wandhydrant muss zudem gut erkennbar und sofort betriebsbereit sein und somit auch gegen Einfrieren, Beschädigung, Verschmutzung und Missbrauch geschützt sein.
Die Wasserzufuhr muss durch die Seitenwand oder durch die Rückwand oben im Schrank erfolgen. Schlauchanschlussventil und Haspelhalterung müssen sich auf der gleichen Seite befinden. Rohrleitungen dürfen nicht durch den Innenraum des Haspelfachs im Wandhydranten geführt werden.
Nischen für Einbauschränke sind so auszuführen, dass allseitig ein Abstand von min. 10 mm zwischen Schrank und Mauerwerk vorhanden ist. Die erforderliche statische Wanddicke sowie die vorgeschriebene Feuerwiderstandsdauer sind sicherzustellen.